CSRD für den Mittelstand: Was die neue EU-Berichtspflicht konkret bedeutet – und wer betroffen ist

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine der tiefgreifendsten regulatorischen Veränderungen für Unternehmen in Europa seit Jahren. Was viele Mittelständler noch nicht wissen: Die Pflicht trifft nicht nur Großkonzerne. Wer Lieferant oder Dienstleister eines berichtspflichtigen Unternehmens ist, kommt indirekt über die Lieferkette in den Anwendungsbereich.

Was ist die CSRD?

Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die die bisherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive) ablöst und den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen drastisch erweitert. Unternehmen müssen nach CSRD standardisierte Nachhaltigkeitsinformationen berichten – nach den ESRS (European Sustainability Reporting Standards).

Wer ist direkt betroffen?

UnternehmensgruppeAb wann berichtspflichtig
Große kapitalmarktorientierte Unternehmen (>500 MA)Berichte ab 2025 (für Geschäftsjahr 2024)
Große Unternehmen (2 von 3: >250 MA, >40 Mio. € Umsatz, >20 Mio. € Bilanzsumme)Berichte ab 2026
Börsennotierte KMUAb 2027 (mit Opt-out bis 2028)
Nicht-EU-Muttergesellschaften mit EU-Tochter >150 Mio. € UmsatzAb 2029

Die indirekte Betroffenheit: Der Lieferketteneffekt

Hier liegt der blinde Fleck für viele KMU: Berichtspflichtige Unternehmen müssen auch über ihre Lieferkette berichten – und werden daher von ihren Lieferanten ESG-Daten einfordern. Das bedeutet: Wer als Mittelständler Zulieferer eines DAX-Konzerns oder großen Mittelständlers ist, wird zunehmend mit ESG-Fragebögen konfrontiert.

Konkret bedeutet das:

  • CO2-Emissionen des Lieferanten (Scope 1 und 2, ggf. Scope 3)
  • Soziale Standards (Arbeitssicherheit, faire Löhne)
  • Governance-Informationen (Compliance, Anti-Korruption)

Was sind die ESRS – und wie aufwendig ist die Umsetzung?

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) umfassen derzeit 12 Standards in drei Bereichen:

  • E (Environment): Klimawandel, Biodiversität, Wasser, Ressourcen, Verschmutzung
  • S (Social): Arbeitnehmer, Lieferkette, Gemeinschaft, Verbraucher
  • G (Governance): Unternehmensführung, Compliance, Lobbying

Nicht alle Standards sind für alle Unternehmen verpflichtend – eine Wesentlichkeitsanalyse („Double Materiality Assessment“) bestimmt, welche Themen für das jeweilige Unternehmen relevant sind.

Was sollten Mittelständler jetzt tun?

  1. Prüfen, ob direkte Berichtspflicht besteht (Schwellenwerte checken)
  2. Lieferantenanfragen antizipieren: CO2-Verbrauch und Sozialdaten dokumentieren
  3. Wesentlichkeitsanalyse durchführen – am besten mit externer Unterstützung
  4. Dateninfrastruktur aufbauen: Excel-Lösungen sind ein Anfang, spezielle ESG-Software skaliert besser
  5. Frühzeitig mit Steuerberater/Wirtschaftsprüfer sprechen – CSRD-Berichte müssen durch Dritte geprüft werden

Chancen statt nur Pflichten

Wer CSRD proaktiv angeht, kann daraus Wettbewerbsvorteile ziehen: ESG-Stärke wird zunehmend Kriterium bei Lieferantenauswahl und Kreditvergabe. Unternehmen, die früh solide Daten aufgebaut haben, gewinnen Vertrauen bei Kunden, Banken und Mitarbeitern.