Eine professionelle Energieberatung ist der effektivste Einstieg in die betriebliche Energieeffizienz – sie zeigt auf, wo die größten Einsparpotenziale liegen, und ist die Voraussetzung für viele weitere Förderprogramme. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert diese Beratungen mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Viele Betriebe wissen nicht, wie einfach die Antragstellung tatsächlich ist.
Was wird gefördert?
Das Programm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBS)“ des BAFA fördert:
- Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans
- Analyse des Energieverbrauchs (Strom, Wärme, Kälte, Druckluft)
- Empfehlungen zu Energieeffizienzmaßnahmen
- Optionales Energieaudit nach DIN EN 16247
Wer ist antragsberechtigt?
- Unternehmen aller Branchen mit weniger als 500 Mitarbeitern (KMU nach EU-Definition)
- Gemeinnützige Organisationen
- Kommunale Eigenbetriebe (mit Einschränkungen)
- Wichtig: Unternehmen, die zu einem Konzern mit mehr als 500 MA gehören, sind ausgeschlossen
Wie hoch ist die Förderung?
| Beratungsart | Förderhöhe |
|---|---|
| Energieberatung (Basis) | 80 % der förderfähigen Kosten, max. 6.000 € |
| Contracting-Orientierungsberatung | 80 %, max. 3.000 € |
| Sanierungsfahrplan (iSFP) | 80 %, max. 1.300 € (Nichtwohngebäude) |
Schritt-für-Schritt: So läuft die Antragstellung ab
1. Energieberater suchen und beauftragen Alle geförderten Berater sind in der Beraterbörse der BAFA gelistet (bafa.de). Nur zugelassene Berater können den Förderantrag stellen – kein Vorschuss nötig.
2. Beratungsvertrag abschließen Der Berater erstellt ein Angebot. Erst danach wird der Förderantrag gestellt – Maßnahmen vor Antragstellung sind nicht förderfähig.
3. Förderantrag beim BAFA stellen Der Antrag wird vom Energieberater digital über das BAFA-Internetportal eingereicht. Der Unternehmer muss nur unterzeichnen.
4. Bewilligungsbescheid abwarten Die Bearbeitungszeit beträgt typischerweise 2–6 Wochen. Erst nach Erhalt des Bescheids beginnt die eigentliche Beratung.
5. Beratung durchführen und Bericht erstellen Der Berater analysiert den Betrieb, erstellt den Energiebericht und reicht diesen beim BAFA ein.
6. Zuschuss erhalten Nach Prüfung des Berichts wird der Zuschuss direkt an das Unternehmen ausgezahlt.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Fehler 1: Maßnahmen vor Antragstellung beginnen → Förderung verfällt
- Fehler 2: Nicht zugelassenen Berater beauftragen → Antrag nicht möglich
- Fehler 3: Beratungsbericht nicht fristgerecht einreichen → Verlängerung rechtzeitig beantragen
Was kommt nach der Beratung?
Ein guter Energiebericht ist die Grundlage für Folgeprogramme:
- BEG (Bundesförderung Effiziente Gebäude): Bis zu 70 % für Sanierungsmaßnahmen
- BAFA EEW: Zuschüsse für Produktionsprozess-Effizienzmaßnahmen
- KfW-Kredite: Günstige Darlehen für identifizierte Maßnahmen
Fazit: Geld auf dem Tisch lassen ist keine Option
Die BAFA-Energieberatung kostet einen mittelständischen Betrieb nach Förderung oft weniger als 1.500 Euro – und identifiziert regelmäßig Einsparpotenziale von 20–40 % des Energieverbrauchs. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist kaum zu schlagen.




