Förderung für Elektrofahrzeuge im Fuhrpark: Was KMU 2025 noch beantragen können

Der staatliche Umweltbonus für E-Autos lief Ende 2023 für Unternehmensfahrzeuge aus – ein Rückschlag, der die Elektromobilität im Mittelstand zunächst gebremst hat. Doch die Förderlandschaft ist vielschichtiger als oft angenommen. Wer die richtigen Programme kennt, fährt auch 2025 gefördert elektrisch.

Was ist seit dem Ende des Umweltbonus weggefallen?

Bis Ende 2023 gab es für gewerblich zugelassene Pkw bis 65.000 € Bruttolistenpreis den BAFA-Umweltbonus:

  • Reine E-Fahrzeuge: 4.500 € Bundesanteil (Hersteller zahlten zusätzlich)
  • Plug-in-Hybride: 3.750 € Bundesanteil

Seit Januar 2024 ist dieser Bundeszuschuss für Unternehmen nicht mehr verfügbar.

Was gibt es stattdessen?

1. Steuerlicher Vorteil: 0,25 %-Regelung Das wichtigste Instrument ist nach wie vor aktiv: Elektrofahrzeuge bis 70.000 € Bruttolistenpreis werden bei der Dienstwagenbesteuerung nur mit 0,25 % des Listenpreises monatlich versteuert (statt 1 %). Das spart Unternehmen und Mitarbeitern erheblich – und ist faktisch eine dauerhafte Förderung.

Beispiel: Firmenwagen, Listenpreis 50.000 €

  • Verbrenner: 500 €/Monat geldwerter Vorteil (× Steuersatz)
  • E-Fahrzeug: 125 €/Monat geldwerter Vorteil

2. Länderprogramme: Regional sehr unterschiedlich Mehrere Bundesländer haben eigene Elektromobilitätsprogramme für Unternehmen:

  • Bayern: BayBEG-Förderung für E-Nutzfahrzeuge und Ladeinfrastruktur
  • NRW: progres.nrw – Förderung von E-Fahrzeugen und Ladepunkten
  • Baden-Württemberg: Landesförderung für Nutzfahrzeuge
  • Niedersachsen: Elektromobilitätsprogramme über NBank

3. KfW-Kredit 293 – Bundesförderung Ladeinfrastruktur Auch wenn das Fahrzeug nicht mehr direkt gefördert wird: Die Ladeinfrastruktur schon. Der KfW-Kredit 293 finanziert Ladepunkte für gewerbliche Nutzung zinsgünstig – Voraussetzung ist ein Anteil erneuerbarer Energien.

4. De-minimis-Beihilfen und Kommunalförderungen Einige Kommunen und Regionalverbände haben eigene Förderprogramme – Recherche lohnt sich über die Datenbank der Förderberatung der KfW (foerderberatung.kfw.de).

E-Nutzfahrzeuge: Hier gibt es noch direkte Zuschüsse

Besonders interessant für Handwerk, Logistik und Lieferdienste: Für Elektro-Nutzfahrzeuge (Transporter, LKW, Busse) gibt es weiterhin direkte Bundesförderung:

  • BAFA Klimaschutzprogramm Nutzfahrzeuge: Für leichte und schwere Nutzfahrzeuge bis 7,5 t
  • KsNI (Klimaschutzprogramm für schwere Nutzfahrzeuge): Für LKW über 7,5 t und Busse

Lohnt sich die Umstellung trotzdem?

Ja – auch ohne Direktzuschuss. Die Total Cost of Ownership (TCO) spricht oft für E-Fahrzeuge:

  • Kraftstoffkosten 60–70 % günstiger (bei Eigenstromerzeugung noch mehr)
  • Wartungskosten 30–40 % niedriger (kein Öl, weniger Verschleißteile)
  • Steuervorteile durch 0,25 %-Regelung

Fazit: Strategie statt Einmalförderung

Der Umstieg auf Elektromobilität im Fuhrpark zahlt sich mittelfristig auch ohne Direktzuschuss aus. Wer strategisch plant – Ladeinfrastruktur fördert lassen, Steuervorteile ausschöpft, Länderprogramme prüft – fährt gut.