EmpCo-Richtlinie: 4 entscheidende Schritte für Ihre Werbung

Die EmpCo-Richtlinie verändert ab dem 27. September 2026 grundlegend, wie Unternehmen mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen werben dürfen. Wer künftig ohne Beleg von „nachhaltig“ oder „klimafreundlich“ spricht, riskiert Abmahnungen. Rüdiger Wollmann, Hauptgeschäftsführer der RAL gemeinnützige GmbH, ordnet im Gespräch ein, was sich konkret ändert und wie Unternehmen ihre Kommunikation jetzt rechtssicher aufstellen.

Was die EmpCo-Richtlinie ab dem 27. September 2026 ändert

Der 27. September 2026 markiert laut Wollmann einen echten Paradigmenwechsel. Unternehmen können sich in der Werbung nicht mehr auf allgemeine Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen stützen, wenn dafür keine anerkannte, nachweisbare Umweltleistung vorliegt oder die Aussage nicht ausreichend konkretisiert und belegt wird. Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimafreundlich“ werden dann rechtlich deutlich kritischer bewertet als bisher.

Rechtliche Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825/EU zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union. „Die zentrale Botschaft lautet: weg von pauschalen Versprechen, hin zu konkreten und überprüfbaren Aussagen“, sagt Wollmann. Wer beispielsweise statt „umweltfreundliche Verpackung“ angibt, dass eine Verpackung zu 80 Prozent aus Recyclingmaterial besteht und dies belegen kann, bewegt sich deutlich sicherer. Die EmpCo-Richtlinie verbietet Nachhaltigkeitskommunikation dabei nicht grundsätzlich, sie verlangt lediglich, dass diese nachvollziehbar, transparent und überprüfbar ist.

Diese Werbeaussagen werden jetzt zum Risiko

Besonders problematisch werden laut Wollmann pauschale Umweltclaims ohne ausreichende Grundlage, etwa „klimaneutral“, „grün“, „gut fürs Klima“ oder vergleichbare Umweltversprechen ohne Beleg. Kritisch seien zudem Produktversprechen, die ausschließlich auf CO2-Kompensation beruhen: Aussagen über Klimaneutralität, Klimawirkung oder Klimabilanz eines Produkts sind künftig unzulässig, wenn sie allein auf einer Treibhausgaskompensation außerhalb der Wertschöpfungskette beruhen. Ebenso riskant seien selbst entwickelte „grüne“ Logos, Blattsymbole oder hausinterne Nachhaltigkeitssiegel, wenn sie den Eindruck einer unabhängigen Prüfung erwecken, ohne dass eine solche stattfindet.

Wissen allein reicht nicht: Wo der Mittelstand noch unsicher ist

Nach Wollmanns Einschätzung liegt die größte Unsicherheit im Mittelstand in einer Kombination aus fehlendem Detailwissen und fehlender praktischer Umsetzung. Viele Unternehmen haben von der EmpCo-Richtlinie gehört, unterschätzen aber, wie viele Bereiche betroffen sind: Websites, Produktverpackungen, Social-Media-Beiträge, Vertriebsunterlagen oder sogar Produktnamen. Erst bei einer systematischen Prüfung zeigt sich häufig, wie viele Aussagen angepasst werden müssen. Benötigt werden deshalb weniger theoretische Informationen als vielmehr pragmatische Werkzeuge, Checklisten und klare Entscheidungsprozesse.

Vier Schritte, mit denen Unternehmen ihre Kommunikation jetzt prüfen

Für die Praxis empfiehlt Wollmann einen vierstufigen Prozess. Erstens eine vollständige Bestandsaufnahme aller Nachhaltigkeitsaussagen und Kennzeichnungen über sämtliche Kanäle hinweg, einschließlich älterer Social-Media-Beiträge, Webseiteninhalte, Produktverpackungen und Online-Shops. Zweitens eine juristische und fachliche Bewertung jeder Aussage: Kann sie nachgewiesen werden, ist sie ausreichend konkret, bezieht sie sich tatsächlich auf das Produkt oder nur auf einen Teilaspekt? Drittens die Überarbeitung oder Entfernung problematischer Aussagen, wobei allgemeine Claims durch konkrete Informationen ersetzt werden. Viertens der Aufbau eines dauerhaften Freigabeprozesses, damit neue Werbeaussagen bereits vor der Veröffentlichung geprüft werden.

Eine belastbare, dokumentierte Grundlage wird damit zum zentralen Baustein der Nachhaltigkeitskommunikation, ähnlich wie bei der freiwilligen ESG-Berichterstattung nach dem VSME-Standard, den kleinere Mittelständler ohne CSRD-Pflicht bereits heute für eine nachvollziehbare Berichterstattung nutzen können.

Neue Anforderungen an Gütezeichen und Nachhaltigkeitssiegel

Die EmpCo-Richtlinie setzt laut Wollmann auch bei Nachhaltigkeitssiegeln einen neuen Maßstab. Solche Kennzeichnungen dürfen künftig grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie entweder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden oder auf einem Zertifizierungssystem beruhen, das die gesetzlichen Anforderungen an Transparenz, Unabhängigkeit und Kontrolle erfüllt. Unternehmenseigene Fantasiesiegel oder reine Marketing-Labels werden vielfach nicht mehr zulässig sein. Unternehmen sollten deshalb prüfen, ob es transparente Kriterien gibt, ob eine unabhängige Kontrolle erfolgt, ob die Anforderungen regelmäßig überwacht werden und ob nachvollziehbar ist, wer auf welcher Grundlage prüft.

Was ein Gütezeichen wirklich vertrauenswürdig macht

Vertrauen entsteht laut Wollmann nicht durch ein schönes Logo, sondern durch glaubwürdige Strukturen dahinter: öffentlich zugängliche Kriterien, eine unabhängige Kontrolle der Einhaltung und spürbare Konsequenzen bei Verstößen. Gerade vor dem Hintergrund der EmpCo-Richtlinie rückt die Unabhängigkeit des Vergabe- und Kontrollsystems stärker in den Mittelpunkt, da Verbraucher darauf vertrauen können müssen, dass hinter einer Kennzeichnung mehr steht als eine Selbstauskunft des Unternehmens.

Chance statt nur Mehraufwand für Unternehmen

Kurzfristig entsteht durch die neuen Regeln zweifellos Mehraufwand, Unternehmen müssen Aussagen überprüfen, Prozesse anpassen und Nachweise dokumentieren. Wollmann sieht darin aber ausdrücklich eine Chance: Langfristig profitieren diejenigen, die echte Nachhaltigkeitsleistungen erbringen und diese transparent belegen können. Bislang standen glaubwürdige Unternehmen häufig neben Wettbewerbern, die mit wenig Substanz ähnliche Werbeversprechen abgegeben haben. Die neuen Regeln schaffen aus seiner Sicht mehr Fairness im Wettbewerb und stärken diejenigen, die tatsächlich investieren und Verantwortung übernehmen.

Drei Empfehlungen für eine zukunftssichere Nachhaltigkeitskommunikation

Wollmanns erste Empfehlung: konkret statt allgemein kommunizieren, also pauschale Begriffe durch überprüfbare Fakten ersetzen, etwa einen belegbaren Recyclinganteil oder eine konkrete Einsparung beim Energieverbrauch. Zweitens sollte für jede relevante Aussage ein Nachweis vorgehalten und ein interner Freigabeprozess etabliert werden, das reduziert Abmahnrisiken und stärkt gleichzeitig das Kundenvertrauen. Drittens rät er zu glaubwürdigen, unabhängigen Kennzeichnungssystemen, etwa anerkannten Gütezeichen, die eine belastbare Grundlage für eine transparente Kommunikation von Qualitäts-, Umwelt- oder Nachhaltigkeitsmerkmalen schaffen können. Sein wichtigster Rat: Die EmpCo-Richtlinie sollte nicht als Einschränkung verstanden werden, sie belohnt Unternehmen, die echte Nachhaltigkeitsleistungen erbringen und diese transparent belegen können.

FAQ

Ab wann gilt die EmpCo-Richtlinie für Unternehmen?

Die neuen Vorgaben greifen ab dem 27. September 2026. Ab diesem Datum werden pauschale Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen ohne ausreichenden Beleg rechtlich deutlich kritischer bewertet.

Welche Begriffe sind besonders riskant?

Unbelegte Pauschalaussagen wie „klimaneutral“, „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „grün“ sowie Klimaneutralitäts-Versprechen, die allein auf Treibhausgaskompensation außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette beruhen.

Dürfen Unternehmen künftig gar nicht mehr mit Nachhaltigkeit werben?

Doch, die EmpCo-Richtlinie verbietet Nachhaltigkeitskommunikation nicht grundsätzlich. Sie verlangt, dass Aussagen nachvollziehbar, transparent und überprüfbar sind, etwa durch anerkannte Kennzeichnungs- oder Zertifizierungssysteme.

Was sollten Unternehmen jetzt als Erstes tun?

Eine vollständige Bestandsaufnahme aller bestehenden Nachhaltigkeitsaussagen über alle Kanäle hinweg, gefolgt von einer rechtlichen und fachlichen Bewertung jeder einzelnen Aussage.

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