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In 4 Schritten zum Zuschuss: Ein Leitfaden für KMU-Geschäftsführer

Die häufigste Hürde bei Fördermitteln ist die Angst vor der Bürokratie. „Das dauert zu lange“ oder „Die Kriterien sind zu streng“ sind oft gehörte Sorgen. Doch in der Praxis folgt die Beantragung einem klaren logischen Pfad. Wer diesen einhält, minimiert das Risiko einer Ablehnung und beschleunigt die Auszahlung.

Schritt 1: Das „Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns“ Der wichtigste Grundsatz im Förderrecht: Erst beantragen, dann beauftragen. Sobald ein Vertrag mit einem Dienstleister unterschrieben ist, gilt das Projekt als gestartet und ist für die meisten Förderungen verloren. Planungsgespräche sind erlaubt, Unterschriften nicht.

Schritt 2: Die Identifikation des passenden Programms Nicht jedes Programm passt zu jedem Vorhaben. Nutzen Sie Fördermittel-Datenbanken oder spezialisierte Berater, um zwischen Bundesmitteln (z.B. BEG für Gebäude) und Landesmitteln abzuwägen. Oft sind Landesmittel für kleinere KMU flexibler gestaltet.

Schritt 3: Erstellung des technischen Nachweises Besonders bei Energieeffizienz-Zuschüssen verlangt der Fördergeber (z. B. die BAFA) eine fundierte Bestätigung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten. Diese Fachleute berechnen die CO2-Einsparung im Voraus – ein Wert, auf dem die gesamte Förderhöhe basiert.

Schritt 4: Monitoring und Verwendungsnachweis Nach der Umsetzung müssen Rechnungen und Zahlungsnachweise eingereicht werden. Hier ist Genauigkeit gefragt: Die Rechnungen müssen exakt den im Antrag beschriebenen Maßnahmen entsprechen. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erfolgt die Auszahlung auf das Geschäftskonto.

Checkliste für die Geschäftsführung:

  • Liegt ein schriftliches Angebot vor, das noch nicht unterschrieben wurde?
  • Ist der beauftragte Berater in der Liste der Energieeffizienz-Experten des Bundes gelistet?
  • Sind die Eigenmittel für die Vorfinanzierung (da Zuschüsse meist erst nach Projektende fließen) gesichert?

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