Luftaufnahme von Wald- und Agrarflächen in Deutschland

EU-Wiederherstellungsverordnung: Von Land- und Forstwirtschaft beauftragtes Gutachten warnt vor neuen Auflagen

Ein in Berlin vorgestelltes Rechtsgutachten sieht für die Land- und Forstwirtschaft erhebliche rechtliche Unsicherheiten durch die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO). Die Studie der Kanzlei HSA Rechtsanwälte wurde vom Deutschen Bauernverband (DBV), dem Verband AGDW – Die Waldeigentümer und den Familienbetrieben Land und Forst in Auftrag gegeben, den drei Verbänden also, die von möglichen Einschränkungen der Flächenbewirtschaftung selbst betroffen wären.

Gutachter sehen Freiwilligkeit gefährdet

Nach Einschätzung der Gutachter dürften die WVO-Vorgaben ordnungsrechtliche Beschränkungen der Landnutzung nach sich ziehen. „Entgegen der politischen Zusage zur Wahrung der Freiwilligkeit ist durch die WVO mit Einschränkungen bei der Flächenbewirtschaftung zu rechnen“, erklärt Gutachter Dr. Konrad Asemissen. Zusätzliche Rechtsunsicherheit entstehe durch die Vermengung der WVO mit dem geplanten Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur (NatInfG), das der Landschaftsplanung neue Instrumente an die Hand geben soll.

Kritik an Transparenz und starren Referenzwerten

Die Studie bemängelt zudem, dass bislang nicht offengelegt sei, wie die Festlegung der Wiederherstellungsflächen und -maßnahmen in Deutschland erfolgen soll. Im Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans tauchten sogar bestehende Förderprogramme wie das Klimaangepasste Waldmanagement auf, die dadurch nachträglich zu Wiederherstellungsflächen umdeklariert werden könnten. Ein weiterer Kritikpunkt: Die WVO arbeitet mit statischen Lebensraumtypen aus den neunziger Jahren, ohne eine Klausel für Anpassungen an die Folgen des Klimawandels.

Verbände fordern Umsetzungsstopp

DBV-Präsident Joachim Rukwied nutzte die Gutachtenvorstellung, um einen Umsetzungsstopp und eine grundsätzliche Überarbeitung der Verordnung auf EU-Ebene zu fordern: „Wenn freiwilliges Engagement in Auflagen mündet und Fläche der Produktion entzogen wird, endet die Bereitschaft der Land- und Forstwirte für mehr Natur- und Artenschutz.“ Max von Elverfeldt von den Familienbetrieben Land und Forst mahnte, die Eigentumsrechte von Land- und Forstwirten müssten bei der weiteren Umsetzung berücksichtigt werden. AGDW-Präsident Andreas Bitter verwies auf die diesjährigen Ernteausfälle durch Trockenheit und forderte, die Verordnung müsse an die Realität des Klimawandels angepasst werden, statt den klimaangepassten Waldumbau auszubremsen.

Die EU-Wiederherstellungsverordnung wurde Mitte 2024 in Brüssel beschlossen und zielt auf die Stabilisierung von Ökosystemen ab. Wie die Bundesregierung die Kritik der Verbände bewertet, ließ sich der Mitteilung nicht entnehmen.

Quelle: Deutscher Bauernverband, AGDW – Die Waldeigentümer, Familienbetriebe Land und Forst. Symbolbild: Bernd Dittrich / Unsplash.

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