CSRD-konforme Prozessdokumentation im Mittelstand strukturiert aufbauen

Eine CSRD-konforme Prozessdokumentation im Mittelstand ist die organisatorische Voraussetzung dafür, dass Nachhaltigkeitsberichte nach den europäischen Standards ESRS nicht nur inhaltlich korrekt, sondern auch prüfungssicher erstellt werden können. Anders als bei einer freiwilligen Nachhaltigkeitskommunikation verlangt die Corporate Sustainability Reporting Directive eine Berichterstattung, die denselben Grundsätzen der Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit unterliegt wie die klassische Finanzberichterstattung. Für viele mittelständische Unternehmen bedeutet dies, dass bislang informell gehandhabte Nachhaltigkeitsprozesse, etwa die Erfassung von Energieverbräuchen, Abfallmengen oder Lieferantendaten, erstmals systematisch dokumentiert, mit klaren Verantwortlichkeiten hinterlegt und regelmäßig auditiert werden müssen. Dieser Beitrag ordnet die Rechtsgrundlage von CSRD und ESRS ein, zeigt, welche nachhaltigen Prozesse dokumentationspflichtig werden, beschreibt den strukturierten Aufbau einer Prozessdokumentation sowie die Schnittstelle zu bestehenden Managementsystemen und stellt anhand eines Praxisbeispiels dar, wie sich diese Anforderungen im laufenden Betrieb umsetzen lassen.

Rechtsgrundlage: CSRD und ESRS im Überblick

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie EU 2022/2464) erweitert die bisherige nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht auf einen deutlich größeren Kreis von Unternehmen und konkretisiert die inhaltlichen Anforderungen über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die von der EFRAG entwickelt und von der EU-Kommission als delegierte Verordnung erlassen wurden. Die ESRS gliedern sich in übergreifende Standards zu allgemeinen Angaben sowie in themenspezifische Standards zu Umwelt (ESRS E1 bis E5), Sozialem (ESRS S1 bis S4) und Unternehmensführung (ESRS G1). Im Zuge der sogenannten Omnibus-Initiative hat die EU Anpassungen an Anwendungsbereich und Zeitplan der CSRD vorgenommen, mit dem erklärten Ziel, den Berichtsaufwand insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen zu verringern. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung dieser Anpassungen bleibt die grundlegende Anforderung bestehen, dass berichtspflichtige Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsangaben auf Basis dokumentierter, nachvollziehbarer Prozesse erheben müssen.

Eine ausführliche Darstellung der Standards findet sich auf der offiziellen Seite der EFRAG zu den European Sustainability Reporting Standards. Für die betriebliche Praxis ist zentral, dass die ESRS eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse verlangen: Unternehmen müssen sowohl bewerten, wie Nachhaltigkeitsthemen ihre eigene wirtschaftliche Lage beeinflussen, als auch, welche Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft hat.

Warum Prozessdokumentation zum zentralen CSRD-Baustein wird

Anders als eine einmalige Datenerhebung für einen Nachhaltigkeitsbericht verlangt die CSRD eine wiederholbare, über mehrere Berichtsjahre konsistente Methodik. Ohne dokumentierte Prozesse besteht das Risiko, dass Kennzahlen von Jahr zu Jahr auf unterschiedlicher methodischer Grundlage ermittelt werden, was die geforderte Vergleichbarkeit der Berichterstattung untergräbt und bei der externen Prüfung unweigerlich auffällt. Die Prozessdokumentation bildet damit das Rückgrat, das die inhaltlichen ESRS-Anforderungen erst in eine wiederholbare betriebliche Praxis überführt. Eine CSRD-konforme Prozessdokumentation im Mittelstand unterscheidet sich von einer klassischen Nachhaltigkeitskommunikation vor allem dadurch, dass nicht das Ergebnis im Vordergrund steht, sondern der nachvollziehbare Weg dorthin, einschließlich aller Annahmen, Schätzungen und methodischen Entscheidungen, die in eine berichtete Kennzahl einfließen.

Welche nachhaltigen Prozesse dokumentationspflichtig sind

Umweltbezogene Prozesse (ESRS E1 bis E5)

Zu den umweltbezogenen Standards zählen unter anderem der Klimaschutz (ESRS E1) mit Energie- und Emissionsdaten, die Wassernutzung (ESRS E3), der Ressourceneinsatz sowie die Kreislaufwirtschaft (ESRS E5) mit Angaben zu Materialflüssen, Abfallmengen und Recyclingquoten. Für jeden dieser Bereiche muss dokumentiert sein, welche Datenquellen herangezogen werden, wer für die Erhebung verantwortlich ist und nach welcher Methodik die Werte berechnet werden.

Soziale und Governance-Prozesse

Die sozialen Standards (ESRS S1 bis S4) umfassen Angaben zur eigenen Belegschaft, zu Arbeitnehmenden in der Wertschöpfungskette, betroffenen Gemeinschaften sowie Verbrauchern und Endnutzern. Der Governance-Standard ESRS G1 verlangt unter anderem eine dokumentierte Unternehmenspolitik zu Geschäftsethik und Korruptionsprävention. Auch hier gilt: Nicht die bloße Existenz einer Maßnahme zählt, sondern deren nachvollziehbare Dokumentation und regelmäßige Überprüfung.

ESRS-BereichBeispielhafte ProzesseTypische Datenquelle
E1 KlimaschutzEnergieverbrauchserfassung, Emissionsberechnung Scope 1 bis 3Energiemanagementsystem, Lieferantenabfragen
E5 KreislaufwirtschaftMaterialflussanalyse, Abfalltrennung und RecyclingquotenEntsorgungsnachweise, Produktionsdaten
S1 Eigene BelegschaftErfassung von Arbeitsbedingungen, Weiterbildung, DiversitätPersonalabteilung, HR-System
G1 UnternehmensführungDokumentation von Compliance- und AntikorruptionsrichtlinienCompliance-Abteilung

Aufbau einer CSRD-konformen Prozessdokumentation im Mittelstand

Prozesslandkarte und Verantwortlichkeiten

Ausgangspunkt einer CSRD-konformen Prozessdokumentation im Mittelstand ist eine Prozesslandkarte, die alle Abteilungen erfasst, die nachhaltigkeitsrelevante Daten liefern oder Maßnahmen verantworten, von der Energiewirtschaft über den Einkauf bis zur Personalabteilung. Für jeden Prozess sollte ein Prozesseigner benannt werden, der für die Aktualität der Dokumentation sowie die fristgerechte Datenlieferung an die für die Berichterstattung zuständige Stelle verantwortlich ist. Ohne eine solche eindeutige Zuordnung droht insbesondere in dezentral organisierten Mittelständlern, dass einzelne Datenpunkte gar nicht oder erst kurz vor Berichtsabgabe unter erheblichem Zeitdruck erhoben werden.

Datenerhebung und Nachweisführung

Für jeden dokumentierten Prozess muss nachvollziehbar sein, aus welcher Quelle die zugrunde liegenden Daten stammen, welche Berechnungsmethodik angewendet wird und wie die Daten archiviert werden, damit sie im Rahmen einer externen Prüfung nachvollzogen werden können. Bewährt hat sich, für jeden Prozess ein kurzes Datenblatt zu führen, das Datenquelle, Erhebungsintervall, verantwortliche Person und angewendete Berechnungsformel in einheitlicher Struktur festhält, sodass auch bei einem Wechsel der zuständigen Mitarbeitenden die Methodik nicht verloren geht.

„Die größte Schwachstelle CSRD-relevanter Prozessdokumentationen im Mittelstand liegt selten in der fehlenden fachlichen Kompetenz, sondern in der fehlenden Kontinuität. Wenn die Methodik zur Berechnung einer Kennzahl nur im Kopf einer einzelnen Person existiert, ist die Vergleichbarkeit der Berichterstattung von Jahr zu Jahr faktisch nicht sichergestellt.“

Schnittstelle zu bestehenden Managementsystemen

Viele mittelständische Unternehmen verfügen bereits über zertifizierte Managementsysteme nach ISO 14001 (Umweltmanagement) oder ISO 9001 (Qualitätsmanagement), deren Prozessdokumentation sich für die CSRD-Berichterstattung weitgehend wiederverwenden lässt. Die in ISO 14001 geforderte systematische Erfassung von Umweltaspekten und die dazugehörigen Verfahrensanweisungen decken sich inhaltlich in weiten Teilen mit den Anforderungen der ESRS-E-Standards, sodass eine vollständige Neuentwicklung der Prozessdokumentation in der Regel nicht notwendig ist. Entscheidend ist, die bestehende ISO-Dokumentation gezielt um die zusätzlichen ESRS-spezifischen Datenpunkte zu ergänzen, statt ein separates, parallel gepflegtes CSRD-Dokumentationssystem aufzubauen, das den Pflegeaufwand unnötig verdoppelt.

Prüfungssicherheit: Was Wirtschaftsprüfer erwarten

Die CSRD sieht eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, zunächst mit begrenzter Prüfungssicherheit, perspektivisch mit steigenden Anforderungen. Wirtschaftsprüfer erwarten dabei nicht nur plausible Endzahlen, sondern eine lückenlose Nachvollziehbarkeit vom Rohdatum bis zur berichteten Kennzahl, vergleichbar mit dem Prüfungsansatz in der Finanzberichterstattung. Fehlt die Dokumentation eines einzelnen Bearbeitungsschritts, etwa einer manuellen Anpassung bei der Emissionsberechnung, kann dies bereits zu einer Prüfungsanmerkung führen, selbst wenn das Endergebnis inhaltlich korrekt ist.

Für den Mittelstand empfiehlt sich daher, die interne Prozessdokumentation von Beginn an so aufzubauen, als würde sie regelmäßig extern geprüft, auch wenn die eigene Berichtspflicht möglicherweise erst in späteren Jahren greift oder aktuell reduzierte Anforderungen gelten. Diese vorausschauende Herangehensweise erspart eine aufwendige nachträgliche Rekonstruktion der Methodik, wenn die Prüfungspflicht tatsächlich einsetzt.

Praxisbeispiel: Prozessdokumentation bei einem mittelständischen Konsumgüterhersteller

Ein Hersteller von Haushaltsprodukten mit rund 400 Mitarbeitenden musste sich im Vorfeld der eigenen CSRD-Berichtspflicht erstmals systematisch mit der Dokumentation seiner nachhaltigkeitsrelevanten Prozesse auseinandersetzen.

  1. Ausgangslage: Energie- und Abfalldaten wurden bislang dezentral in Exceltabellen einzelner Standorte erfasst, ohne einheitliche Berechnungsmethodik
  2. Bestandsaufnahme: Erstellung einer Prozesslandkarte mit allen nachhaltigkeitsrelevanten Abteilungen und Benennung von Prozesseignern je ESRS-Themenbereich
  3. Integration: Nutzung der bestehenden ISO-14001-Dokumentation als Grundgerüst, ergänzt um zusätzliche ESRS-spezifische Datenpunkte
  4. Digitalisierung: Einführung einer zentralen Softwarelösung zur Nachhaltigkeitsdatenerfassung, die die bisherigen Einzeltabellen der Standorte ablöste
  5. Ergebnis: Innerhalb eines Berichtszyklus konnte die Prozessdokumentation so weit strukturiert werden, dass die externe Prüfung ohne größere Nachfragen zur methodischen Nachvollziehbarkeit verlief

Als besonders wirksam erwies sich nach Einschätzung der Projektverantwortlichen die frühzeitige Einbindung der Standortleitungen in die Definition einheitlicher Erhebungsmethoden, da lokale Besonderheiten in der Datenerfassung sonst erst bei der Konsolidierung auf Konzernebene sichtbar geworden wären, was den Zeitdruck vor Berichtsabgabe erheblich erhöht hätte.

Zentrale versus dezentrale Steuerung bei mehreren Standorten

Mittelständische Unternehmen mit mehreren Produktionsstandorten stehen bei der CSRD-konformen Prozessdokumentation im Mittelstand vor der Grundsatzfrage, ob die Datenerhebung zentral von einer Konzern- oder Nachhaltigkeitsabteilung gesteuert oder dezentral in die Verantwortung der einzelnen Standorte gelegt werden soll. Eine rein dezentrale Steuerung führt in der Praxis häufig zu uneinheitlichen Erhebungsmethoden zwischen den Standorten, was die spätere Konsolidierung erschwert und die geforderte Vergleichbarkeit der Kennzahlen gefährdet. Eine rein zentrale Steuerung wiederum überfordert die zentrale Stelle oft mit lokalem Detailwissen, über das nur die jeweiligen Standortverantwortlichen verfügen.

Bewährt hat sich ein hybrides Modell, bei dem die Methodik, die Datenblätter und die Berechnungsformeln zentral vorgegeben und dokumentiert werden, während die operative Datenerfassung dezentral an den Standorten erfolgt, jedoch nach einheitlichem Format und mit regelmäßiger zentraler Qualitätsprüfung. Auf diese Weise bleibt die CSRD-konforme Prozessdokumentation im Mittelstand sowohl an die lokalen Gegebenheiten anpassbar als auch unternehmensweit vergleichbar und prüfungssicher.

Kosten-Nutzen-Abwägung: Aufwand richtig einschätzen

Der Aufbau einer vollständigen CSRD-konformen Prozessdokumentation im Mittelstand erfordert je nach Ausgangslage einen spürbaren einmaligen Aufwand, insbesondere wenn bislang keine vergleichbare Struktur, etwa aus einem ISO-Managementsystem, vorhanden ist. Dieser Aufwand entsteht vor allem durch die Erstprozessaufnahme, die Abstimmung mit Fachabteilungen und den Aufbau geeigneter Datenblätter oder Softwarelösungen. Unternehmen, die den Aufwand unterschätzen und die Dokumentation erst kurz vor dem ersten Berichtstermin beginnen, geraten erfahrungsgemäß unter erheblichen Zeitdruck, der die Datenqualität beeinträchtigt.

Diesem einmaligen Aufwand steht ein wiederkehrender Nutzen gegenüber, der über die reine Berichtspflicht hinausgeht: Eine strukturierte Prozessdokumentation verbessert häufig auch die interne Steuerung, etwa wenn Energie- oder Materialverbräuche erstmals standortübergreifend vergleichbar erfasst werden und dadurch Optimierungspotenziale sichtbar werden, die zuvor in dezentralen Einzeltabellen verborgen blieben. Für die Geschäftsführung lohnt sich deshalb eine realistische Aufwandsschätzung, die neben der reinen Berichtspflicht auch diesen internen Steuerungsnutzen berücksichtigt, statt die Prozessdokumentation ausschließlich als regulatorische Pflichtübung zu betrachten.

Typische Stolperfallen

Ein verbreiteter Fehler besteht darin, die CSRD-konforme Prozessdokumentation im Mittelstand als reines Projekt der Nachhaltigkeitsabteilung zu behandeln, obwohl die zugrunde liegenden Daten überwiegend in Fachabteilungen wie Einkauf, Produktion und Personal entstehen. Wird die Dokumentation nicht abteilungsübergreifend verankert, bleibt sie in der Praxis unvollständig, sobald einzelne Fachbereiche ihre Datenlieferung nicht als eigene Verantwortung begreifen.

Ein zweiter häufiger Fehler ist die fehlende Versionierung der Dokumentation: Ändert sich die Berechnungsmethodik einer Kennzahl zwischen zwei Berichtsjahren, muss dies nachvollziehbar dokumentiert und im Bericht offengelegt werden. Ohne systematische Versionierung droht bei einer externen Prüfung der Eindruck willkürlicher Kennzahlenänderungen, selbst wenn die Anpassung fachlich begründet war.

Ein dritter Stolperstein liegt in der Unterschätzung des Erhebungsaufwands für vorgelagerte Lieferkettendaten, insbesondere bei Scope-3-Emissionen oder sozialen Kennzahlen zu Zulieferern. Wird die Datenerhebung bei Lieferanten nicht frühzeitig vertraglich vereinbart, etwa über standardisierte Lieferantenfragebögen, verzögert sich die Berichtserstellung regelmäßig an dieser Schnittstelle.

Schritt-für-Schritt-Checkliste zur Einführung

  • Prozesslandkarte mit allen nachhaltigkeitsrelevanten Abteilungen erstellen
  • Prozesseigner je ESRS-Themenbereich benennen
  • Bestehende ISO-14001- oder ISO-9001-Dokumentation auf Wiederverwendbarkeit prüfen
  • Datenblätter mit Quelle, Methodik und Verantwortlichkeit je Kennzahl anlegen
  • Zentrale Softwarelösung zur Datenerfassung statt dezentraler Einzeltabellen einführen
  • Lieferantenfragebögen für vorgelagerte Lieferkettendaten frühzeitig etablieren
  • Versionierung der Berechnungsmethodik zwischen Berichtsjahren sicherstellen
  • Interne Probeprüfung vor der ersten externen Prüfung durchführen

Eine sorgfältig aufgebaute CSRD-konforme Prozessdokumentation im Mittelstand zahlt sich in aller Regel bereits im zweiten Berichtszyklus aus, da die anfängliche Erstaufnahme entfällt und lediglich die dokumentierten Prozesse fortgeschrieben und bei Bedarf angepasst werden müssen. Unternehmen, die diese Struktur frühzeitig aufbauen, verschaffen sich damit einen organisatorischen Vorsprung gegenüber Wettbewerbern, die die Dokumentation erst unter dem Druck einer unmittelbar bevorstehenden Berichtspflicht nachholen.

FAQ

Was unterscheidet die CSRD von der bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung?

Die CSRD erweitert den Kreis berichtspflichtiger Unternehmen deutlich und konkretisiert die inhaltlichen Anforderungen über die European Sustainability Reporting Standards, verbunden mit einer verpflichtenden externen Prüfung der Angaben.

Welche Rolle spielt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse für die Prozessdokumentation?

Sie legt fest, welche Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen berichtspflichtig sind, und bestimmt damit, für welche Prozesse überhaupt eine detaillierte Dokumentation aufgebaut werden muss.

Lässt sich eine bestehende ISO-14001-Dokumentation für die CSRD nutzen?

In weiten Teilen ja. Die systematische Erfassung von Umweltaspekten nach ISO 14001 deckt sich inhaltlich mit zentralen ESRS-E-Anforderungen und kann als Grundgerüst dienen, muss jedoch um zusätzliche ESRS-spezifische Datenpunkte ergänzt werden.

Wie detailliert muss die Dokumentation einzelner Prozessschritte sein?

So detailliert, dass ein externer Prüfer den Weg vom Rohdatum bis zur berichteten Kennzahl lückenlos nachvollziehen kann, einschließlich manueller Anpassungen und der jeweils verantwortlichen Person.

Was passiert bei Änderungen der Berechnungsmethodik zwischen zwei Berichtsjahren?

Solche Änderungen müssen dokumentiert und im Bericht offengelegt werden, um die Vergleichbarkeit der Kennzahlen für externe Adressaten nachvollziehbar zu halten.

Wie geht man mit fehlenden Daten von Lieferanten um?

Über standardisierte Lieferantenfragebögen, die frühzeitig vertraglich vereinbart werden sollten, sowie über dokumentierte Schätzmethoden für den Fall, dass Primärdaten von Lieferanten nicht vollständig verfügbar sind.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt ausschließlich die redaktionellen Ansichten der Redaktion von gruenermittelstand.de wieder. Er stellt keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft zu konkreten Berichtspflichten dar. Für eine rechtssichere Einordnung der eigenen CSRD-Berichtspflicht wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte rechtliche oder wirtschaftsprüfende Beratung.

Aktuelle Beiträge

Weiterlesen